Reagenzgläser

Archiv 2014

Anzahl der Versuchstiere und Art der Versuche

Anzahl der Versuchstiere* (nach Tierarten gegliedert) am MDC

 

Mäuse: 37.438 (anstatt 25.570); Ratten: 2722; Zebrabärblinge (Fische): 2567; Krallenfrösche (Amphibien): 36; Kaninchen: 27 (anstatt 8); Meerschweinchen: 10; Goldhamster: 10; Andere Nagetiere: 6 (vorher nicht erfasst)

*Änderung der statistischen Grundlage für die Zählung seit 2014
Die Umsetzung der 2010 verabschiedeten früheren Zahlen direkt vergleichbar. Die bisherige Erhebungsmethode hatte vor allem die einzelnen Eingriffe oder Behandlungen im Blick. Das führte aber dazu, dass Tiere, die beispielsweise mittels einer Gewebeprobe (Schwanzspitzenbiopsie) auf ihr Erbgut hin untersucht (genotypisiert) und dann in einem Experiment eingesetzt wurden, doppelt gezählt wurden. Den größten Teil der bisherigen Zahlen machte die Genotypisierung mittels Schwanzspitzenbiopsie aus. Dieses Verfahren zählt laut den neuen Richtlinien nicht mehr als Tierversuch, sondern als zootechnisches Verfahren; vergleichbar mit Ohrmarkierungen in der landwirtschaftlichen Tierzucht. Für das MDC heißt das konkret, dass rund 81.000 Fälle  weniger in der Zählung erfasst werden. Hinzu kommt, dass Versuche, die als nicht belastend für das Tier eingestuft werden (zum Beispiel Fütterungs- oder bestimmte Verhaltensexperimente), nicht mehr in die Statistik eingehen. Wer mehr über die Zahlen für ganz Deutschland wissen will, findet weitere Informationen hier.

Tierarten am MDC

Für die Forschung mit Tieren am MDC werden überwiegend Mäuse und Ratten verwendet. Die Biologie dieser Säugetiere ist der des Menschen evolutionsbiologisch sehr ähnlich, und deshalb sind sie sehr wertvoll für die Erforschung von Krankheiten des Menschen.

Einige Forschergruppen am MDC verwenden Zebrafische oder Xenopus (eine Froschart). Diese Tiere sind dem Menschen weniger ähnlich, haben aber andere Vorteile. Zum Beispiel legen sie Eier, was es leichter macht, die Entwicklung des Embryos an ihnen zu studieren.

Etwa die Hälfte der Nager (Mäuse und Ratten) und die meisten unserer Fische sind gentechnisch verändert. Diese Tiere können uns dabei helfen, die genetischen Ursachen von Gesundheit und Krankheit zu verstehen, was die Voraussetzung für eine wirksame Behandlung ist.

Art der Versuche

Mit der neuen Richtlinie erhalten wir ein exakteres Bild der Versuche am MDC, die mit Belastungen für die Tiere einhergehen, und der Tiertötungen zu wissenschaftlichen Zwecken.

Die überwiegende Mehrheit der vom MDC gemeldeten Tiere wurde zu wissenschaftlichen Zwecken getötet, um zum Beispiel Zell- oder Gewebeproben zu untersuchen. Sie sind in der Statistik unter „Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ erfasst. In diese Kategorie fallen auch Versuche, die unter Vollnarkose durchgeführt werden und bei denen das Tier in Narkose getötet wird.

Ein weiterer großer Anteil von Tierversuchen ist mit lediglich geringen Belastungen verbunden. Eine sehr geringe Anzahl von Tieren wird in Versuchen eingesetzt, die mit schweren Belastungen verbunden sind. Hier sind unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber verpflichtet, wenn irgend möglich durch Schmerzmittel die Belastung zu reduzieren und die Belastung auch abzuwägen gegen den erwarteten medizinischen und wissenschaftlichen Nutzen. Grundsätzlich gilt die 3-R-Regel (reduce, refine, replace): Das heißt, die Zahl der Versuchstiere soll so gering wie möglich gehalten werden, wann immer möglich, müssen Ersatzmethoden eingesetzt werden, und Schmerzen oder Leid müssen minimiert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Kategorien der Schweregrade (nach RICHTLINIE 2010/63/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere)

Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion: Verfahren, bei denen Tiere ohne Vorbehandlung zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden oder Versuche, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht, werden als „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ eingestuft.

Gering: Verfahren, die bei den Tieren kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren ohne wesentliche Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere, werden als „gering“ eingestuft.

Mittel: Verfahren, die bei den Tieren kurzzeitig mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende geringe Schmerzen verursachen sowie Verfahren, die eine mittelschwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen, werden als „mittel“ eingestuft.

Schwer: Verfahren, die bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren, die eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen, werden als „schwer“ eingestuft.