Archiv 2017
Anzahl der Versuchstiere und Art der Versuche
Anzahl der Versuchstiere (nach Tierart gegliedert) am MDC
Die überwiegende Mehrheit der vom MDC gemeldeten Tiere wurde zu wissenschaftlichen Zwecken getötet, um zum Beispiel Zell- oder Gewebeproben zu untersuchen. Sie sind in der Statistik unter „Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ erfasst. In diese Kategorie fallen auch Versuche, die unter Vollnarkose durchgeführt werden und bei denen das Tier in Narkose getötet wird.
Ein weiterer großer Anteil von Tierversuchen ist mit lediglich geringen Belastungen verbunden. Eine sehr geringe Anzahl von Tieren wird in Versuchen eingesetzt, die mit schweren Belastungen verbunden sind. Hier sind unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber verpflichtet, wenn irgend möglich durch Schmerzmittel die Belastung zu reduzieren und die Belastung auch abzuwägen gegen den erwarteten medizinischen und wissenschaftlichen Nutzen. Grundsätzlich gilt die 3-R-Regel (reduce, refine, replace): Das heißt, die Zahl der Versuchstiere soll so gering wie möglich gehalten werden, wann immer möglich, müssen Ersatzmethoden eingesetzt werden, und Schmerzen oder Leid müssen minimiert werden.
Art der Versuche nach Kategorien der Schweregrade
- Kategorien der Schweregrade
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nach Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
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Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion: Verfahren, bei denen Tiere ohne Vorbehandlung zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden oder Versuche, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht, werden als „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ eingestuft.
Gering: Verfahren, die bei den Tieren kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren ohne wesentliche Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere, werden als „gering“ eingestuft.
Mittel: Verfahren, die bei den Tieren kurzzeitig mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende geringe Schmerzen verursachen sowie Verfahren, die eine mittelschwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen, werden als „mittel“ eingestuft.
Schwer: Verfahren, die bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren, die eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen, werden als „schwer“ eingestuft.