Gute wissenschaftliche Praxis
Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. (…) Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.
(DFG Kodex 2019)
Das Max Delbrück Center ist der Wahrung wissenschaftlicher Integrität zutiefst verpflichtet. Wissenschaftliche Integrität ist der Grundpfeiler vertrauenswürdiger Forschung, der auf intellektueller Redlichkeit gegenüber sich selbst als auch anderen sowie der Einhaltung der Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis beruht. Mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis legt das Max Delbrück Center Verantwortlichkeiten und Erwartungen klar fest. Die Verfahrensregeln im Falle von wissenschaftlichem Fehlverhalten beschreiben den Ablauf einer formalen Untersuchung am MDC und skizzieren die Arten wissenschaftlichen Fehlverhaltens und mögliche Sanktionen.
Unsere wichtigsten Grundsätze sind hier zusammengefasst:
- Integrität: Wissenschaftler*innen übernehmen die Verantwortung für die Vertrauenswürdigkeit ihrer Forschung.
- Führungsverantwortung und Forschungsumfeld: Die Leitung des Max Delbrück Center schafft und erhält ein Umfeld, das Integrität durch Aufklärung, klare Richtlinien und angemessene Karriereentwicklung fördert. Alle Führungskräfte fördern ein Arbeitsumfeld, das die Integrität der Forschung unterstützt.
- Bewertung von Forschungsergebnissen: Wissenschaftler*innen bewerten fair und objektiv. Bei der Überprüfung der Arbeit anderer wahren sie die Vertraulichkeit und minimieren implizierte Voreingenommenheit oder Vorurteile. Sie nutzen einen mehrdimensionalen Bewertungsansatz.
- Forschungsdesign: Wissenschaftler*innen planen ihre Studien sorgfältig, wenden geeignete Forschungsmethoden an, stützen ihre Schlussfolgerungen auf eine kritische Analyse der Beweise und berichten die Ergebnisse und Interpretationen vollständig und objektiv.
- Einhaltung des ethischen und rechtlichen Rahmens: Wissenschaftler*innen sind sich der Vorschriften und Richtlinien für die Forschung bewusst und halten diese ein.
- Forschungsdokumentation: Wissenschaftler*innen führen genaue Aufzeichnungen über alle Forschungsarbeiten in einer Weise, die eine Überprüfung und Replikation ihrer Arbeit durch andere ermöglicht.
- Publikation: Wissenschaftler*innen veröffentlichen Daten und Ergebnisse in einem sorgfältig ausgewählten Publikationsmedium und in Übereinstimmung mit den FAIR-Grundsätzen (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable = aufffindbar, zugänglich, interoperabel, wiederverwendbar). Fehler in bereits veröffentlichen Daten werden korrigiert.
- Autor*innenschaft: Wissenschaftliche Veröffentlichungen erfordern die faire Zuweisung von Verdienst und Verantwortung sowie eine offene Diskussion und Einigung zwischen Kolleg*innen über die Autorenschaft.
- Vertraulichkeit und Neutralität: Wissenschaftler*innen wahren bei der Bewertung eingereichter Manuskripte, Drittmittelanträgen oder persönlicher Qualifikationen strikte Vertraulichkeit. Sie legen alle Fakten offen, die den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken könnten.
- Geistiges Eigentum: Neue Ideen und wissenschaftliche Erkenntnisse werden als geistiger Verdienst der Wissenschaftler*innen geschützt, die einen genuinen Beitrag zu deren Entwicklung geleistet haben.
Ethische Normen und Grundlagen sind in anliegenden Dokumenten ausführlich geschildert.
- Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis und Verfahren im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens
- Gute wissenschaftliche Praxis (Helmholtz)
- Gute wissenschaftliche Praxis (DFG)
- Onlineportal „Wissenschaftliche Integrität“
- Ombudsman für die Wissenschaft
Ombudspersonen für Fragen guter wissenschaftlicher Praxis
Die Einrichtung eines Ombudsmanns geht zurück auf die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Mit dem Ombudsmann soll sichergestellt werden, dass Forscher, die Fehlverhalten gegen „good scientific practice“ vermuten, einen Ansprechpartner haben, der sie berät und ihnen in Konfliktsituationen behilflich ist. Er wird durch den Vorstand des MDC im Einvernehmen mit dem Wissenschaftlichen Rat aus dem Kreis der Arbeitsgruppenleiter bestellt.
Untersuchungsausschuss
Der ständige Untersuchungsausschuss ist für die formelle Aufklärung mutmaßlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes vom Wissenschaftlichen Rat für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Kann ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten durch eine Vorprüfung der Ombudspersonen nicht ausgeräumt werden, so wird ein förmliches Verfahren durch den Untersuchungsausschuss eingeleitet.
Das Ziel des Verfahrens besteht darin, den Sachgehalt des Vorwurfs sorgfältig aufzuklären, Fehlverhalten (falls gegeben) festzustellen, dabei wissenschaftliche Leistungen zu schützen, Hinweisgebende vor Repressionen zu schützen und Beschuldigte gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen, den Ruf des MDC als Forschungsinstitution zu wahren, und Maßnahmen oder Sanktionen vorzuschlagen.
- Mitglieder des Untersuchungsausschusses
Prof. Dr. Georg Sczakiel
Vorsitz
Universität Lübeck
georg.sczakiel@uni-luebeck.de
0451 3101-9050Prof. Dr. Annette Beck-Sickinger
Universität Leipzig
abeck-sickinger@uni-leipzig.de
0341 9736900Prof. Dr. Michael Gotthardt
Max Delbrück Center
gotthardt@mdc-berlin.de
030 9406-2245Prof. Dr. Jana Wolf
Max Delbrück Center
jana.wolf@mdc-berlin.de
030 9406-2641Ulrike Braune
Vertreterin der Rechtsabteilung des Max Delbrück Center
Ulrike.Braune@mdc-berlin.de
030 9406-1392
Vertrauenspersonen für Doktoranden
Die Vertrauenspersonen unterstützen und beraten Doktoranden. Dabei bieten sie eine Anlaufstelle für Gespräche, die grundsätzlich vertraulich sind. Auf Wunsch der Doktoranden können die sie auch bei Konflikten vermitteln helfen. Die Vertrauenspersonen werden von den Studentinnen und Studenten am MDC gewählt.