Workbench in a lab

Neuer Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis

Das Max Delbrück Center hat seine Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis modernisiert. Mit der neuen Leitlinie verpflichtet das Zentrum seine Wissenschaftler*innen zu Integrität und Ehrlichkeit in der Forschung, zu guter Führung und Trainings sowie zum fairen Umgang mit geistigem Eigentum.

Das Max Delbrück Center ist der Einhaltung wissenschaftlicher Integrität zutiefst verpflichtet. In diesem Sinne hat das Zentrum eine neue Leitlinie für gute wissenschaftliche Praxis und Verfahren im Fall von wissenschaftlichem Fehlverhaltens etabliert. „Wissenschaftliche Integrität ist der Grundpfeiler vertrauenswürdiger Forschung. Ihr Fundament ist intellektuelle Aufrichtigkeit, sowohl sich selbst als auch anderen gegenüber. Die Einhaltung der Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis ist dabei essentiell“, sagte die Wissenschaftliche Vorständin Maike Sander anlässlich der Veröffentlichung des Kodex. 

Die Leitlinien entsprechen den Empfehlungen und der Verfahrensordnung der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Sie setzen eindeutige Regeln – nicht nur für die Vorständinnen und die Gruppenleitungen, sondern für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Es geht um gute Betreuung, Führung und Trainings, aber ebenso um faire Forschungsbewertung, gründliches Studiendesign, die Einhaltung von ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, ein sorgfältiges Forschungsdatenmanagement, die exakte Veröffentlichung von Ergebnissen sowie um Vertraulichkeit und schließlich darum, Autor*innenschaft und geistiges Eigentum zu respektieren. Die Regeln wurden vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen in der Forschungswelt überarbeitet, etwa angesichts des digitalen Wandels und der Neuerungen im Publikationswesen, aber auch in der Art der Zusammenarbeit in der Wissenschaft allgemein.

Klar umrissen sind durch die Regeln auch die Aufgaben der Ombudspersonen am Max Delbrück Center: Sie sind zuständig für Prävention, Mediation und informelle Untersuchung im Fall eines Verdachts von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Die Ombudspersonen sind die erste Anlaufstelle und sind zur strikten Vertraulichkeit verpflichtet. 

Die neuen Verfahrensregeln im Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten beschreiben den Ablauf einer formalen Untersuchung. Außerdem skizzieren sie die Arten wissenschaftlichen Fehlverhaltens und mögliche Sanktionen. Ein ständiger Untersuchungsausschuss, in dem externe und interne Wissenschaftler*innen sitzen, übernimmt die formale Untersuchung bei mutmaßlichem wissenschaftlichen Fehlverhalten. Der Ausschuss wird vom Wissenschaftlichen Rat des Max Delbrück Center gewählt.

Weiterführende Informationen