
Gute wissenschaftliche Praxis
Das MDC legt hohen Wert auf die Verinnerlichung dieser Regeln durch den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, da Vertrauen untereinander die Voraussetzung ist für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten. Ethische Normen und Grundlagen sind in anliegenden Dokumenten ausführlich geschildert.
- Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis am MDC
- Verfahrensordnung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten am MDC
- Gute wissenschaftliche Praxis (Helmholtz)
- Gute wissenschaftliche Praxis (DFG)
- Onlineportal „Wissenschaftliche Integrität“
- Ombudsman für die Wissenschaft
Ombudsmann für Fragen guter wissenschaftlicher Praxis
Die Einrichtung eines Ombudsmanns geht zurück auf die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Mit dem Ombudsmann soll sichergestellt werden, dass Forscher, die Fehlverhalten gegen „good scientific practice“ vermuten, einen Ansprechpartner haben, der sie berät und ihnen in Konfliktsituationen behilflich ist. Er wird durch den Vorstand des MDC im Einvernehmen mit dem Wissenschaftlichen Rat aus dem Kreis der Arbeitsgruppenleiter bestellt.
Vertrauenspersonen für Doktoranden
Die Vertrauenspersonen unterstützen und beraten Doktoranden. Dabei bieten sie eine Anlaufstelle für Gespräche, die grundsätzlich vertraulich sind. Auf Wunsch der Doktoranden können die sie auch bei Konflikten vermitteln helfen. Die Vertrauenspersonen werden von den Studentinnen und Studenten am MDC gewählt.
Ombudsmann am MDC
Claus Scheidereit
Udo Heinemann
PhD Ombudspersons
Daniela Panáková
Matthias Selbach
Alle Kontaktangaben finden Sie im Hauptinhalt dieser Seite.