Pipette_Rajewsky

Hinweisgebersystem für Whistleblower

Meldestellen zu Fehlverhalten gemäß HinweisgeberschutzG

Ziel unseres Whistleblowing-Kanals ist die Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden. Sie können unseren internen Meldekanal nutzen, um ein vermutetes Fehlverhalten oder Missstände – anonym und vertraulich - in unserer Organisation zu melden.

Als öffentliches Forschungsinstitut verpflichten wir uns eindeutig zum rechtskonformen Handeln, denn nur das sichert uns allen nachhaltigen Erfolg. Das Thema Rechtskonformität und Compliance ist uns ein besonderes Anliegen. Wir stellen die Möglichkeit zur Verfügung, über eine anonyme Hinweisgeber*innenlösung der Kanzlei FPS Law Verstöße möglichst schnell, unkompliziert und vor allem sicher und anonym zu melden. 

Unabhängig davon möchten wir nochmal zusichern, dass es uns stets ein Anliegen ist, eine vertrauensvolle Umgebung zu schaffen, in der man Dinge offen ansprechen kann. 

Wir weisen auch darauf hin, dass das Hinweisgeber*innensystem nicht dem Zweck dient, die bereits vorhandenen Kommunikationswege innerhalb des Max Delbrück Center zu ersetzen, sondern eine zusätzliche Möglichkeit darstellt, Hinweise abzugeben. 

Ihnen stehen neben dieser internen Meldemöglichkeit über FPS-Law wahlweise auch externe Meldeverfahren zur Verfügung, wobei Sie unsere interne Meldemöglichkeit bevorzugen sollten, wenn intern wirksam gegen den mutmaßlichen Verstoß vorgegangen werden kann. Informationen über die externen Meldeverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (BfJ).

Um ein Fehlverhalten möglichst schnell aufdecken sowie einen Verstoß unverzüglich abstellen zu können, bitten wir Sie deshalb, unsere interne Meldestelle vorrangig zu nutzen. Damit helfen Sie Ihren Kolleg*innen und dem Forschungszentrum.

Hinweis zu bewusst falschen Anschuldigungen

Sollte das Max Delbrück Center umgekehrt feststellen, dass Hinweisgebende bewusst falsche Anschuldigungen erhoben haben, müssen die Hinweisgebenden mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen. Nicht geschützt werden somit Hinweisgebende, welche wissentlich falsche oder irreführende Informationen bereitstellen. Dies kann zur Offenlegung der Identität des*der Hinweisgebenden (sofern diese*r beim Hinweis die Identität preisgegeben hat) sowie zu Disziplinarmaßnahmen oder sogar zu zivil- oder strafrechtlicher Haftung führen.

Für welche Meldungen kann ich das Hinweisgeber*innensystem nutzen?

Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Es muss sich zudem um einen Verstoß bei dem Beschäftigungsgeber handeln, bei dem Sie tätig sind oder waren, oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.

Welche Verstöße fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz?

Melden können Sie Hinweise zu Straftaten oder bußgeldbewehrten Verstößen, welche 

  • dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder 
  • dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen. 

Darüber hinaus enthält das Hinweisgeberschutzgesetz einen Katalog von weiteren Verstößen, die in den Schutz des Gesetzes fallen und zu denen Hinweise verfolgt werden. Diese können hier eingesehen werden.

Das Hinweisgeber*innensystem ist dagegen keine allgemeine Beschwerdestelle für Probleme aller Art. 

Weitere Anlaufstellen am Max Delbrück Center finden Sie hier:

Wer kann Hinweise abgeben?

Hinweise können sowohl durch Beschäftigte des Max Delbrück Center als auch durch andere mit dem Max Delbrück Center in Verbindung stehende Personen (Externe) abgegeben werden.

Wie bin ich als Hinweisgeber*in geschützt?

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Dennoch gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen die Hinweisgebenden infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden oder Repressalien ausgesetzt waren. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität.

Wo kann ich einen Verstoß melden?

Interne Meldestelle des Max Delbrück Center

Kanzlei FPS Fritz Wicke Seelig PGmbH
Kurfürstendamm 220
10719 Berlin
berlin@fps-law.de

Hier können Sie einen Verstoß melden: Meldekanal des Max Delbrück Center

Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Die Hinweise können Sie direkt an unseren externen Dienstleister übermitteln.

Dazu steht Ihnen der Meldeweg über ein externes Hinweisgeberportal offen. Hier können Meldungen zudem anonym mitgeteilt werden. 

Beachten Sie bitte, dass die interne Meldestelle im gesamten weiteren Verfahren derzeit keine Möglichkeit hat, Ihnen verfahrensrelevante Informationen zukommen zu lassen, wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden und nicht die Möglichkeit eröffnen, mit Ihnen bei Bedarf in Kontakt zu treten. Dies betrifft insbesondere Eingangsbestätigungen, Rückfragen und verfahrensabschließende Entscheidungen. 

Wir möchten Sie daher bitten, den Kontakt zu Ihnen offen zu halten.

Externe Meldestellen

Zudem sind Meldungen auch an die externen Meldestellen des Bundes möglich. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass aufgrund der effektiveren Möglichkeiten zur Bearbeitung der Meldung zunächst der interne Meldeweg beschritten werden sollte.

Wie ist der weitere Ablauf?

Der Eingang Ihrer Meldung wird von der jeweiligen Meldestelle nach spätestens 7 Tagen bestätigt. 

Um eine schnelle und effektive Aufklärung der Meldung zu erreichen, wird um eine möglichst lückenlose und detaillierte Wiedergabe des Vorfalls gebeten.

Eine Rückmeldung der internen Meldestelle erfolgt innerhalb von 3 Monaten. 

Was sollte ich beachten?

Ihr Hinweis kann dazu beitragen, Dinge, die schief laufen, zu korrigieren. Er wird möglicherweise Konsequenzen haben, für Dritte, aber auch für Sie selbst.

Bevor Sie deshalb eine Meldung unternehmen, prüfen Sie bitte nochmals die folgenden Fragen: 

Hinweise für Hinweisgeber von Transparency International Deutschland e.V.

 

Datenschutzhinweise

Im Zuge der Meldung werden Ihre persönlichen Daten verarbeitet, sofern Sie nicht den anonymen Meldeweg über unser internes Meldesystem nutzen. Das Max Delbrück Center hält sich diesbezüglich streng an die gesetzlichen Vertraulichkeitsvorschriften. Bitte beachten Sie die Allgemeine Datenschutzinformation zum Hinweisgebersystem des Max Delbrück Center. 

 

Über das Bild im Header dieser Seite

Der programmierte Zelltod, die Apoptose, rafft täglich Milliarden von Zellen im menschlichen Körper dahin. Doch ohne ihn wäre Leben nicht möglich. 

Und so wie das Immunsystem diese Körper eindämmt und dann beseitigt, sorgt das Hinweisgebersystem dafür, dass gemeldete Probleme eingedämmt, angegangen und gelöst werden, um die Organisation vor potenziellem Schaden zu schützen.

Eine Studie einer MDC-Forschungsgruppe hilft, die zelluläre Überlebensstrategien besser zu verstehen.

Artikel: Entscheidung über Leben und Tod